Gesamtkonferenz

Gesamtkonferenz (GK) (§ 34 NSchG)

Die GK besteht aus

  • Schulleiter
  • allen Lehrkräften
  • pädagogische Mitarbeiter
  • Vertreter der sonstigen Mitarbeiter
  • 4 Erziehungsberechtigten
  • Vertreter des Schulträgers

ohne Stimmrecht mit beratender Funktion:

  • 1 Vertreter des Schulträgers

Aufgaben:

Die GK verabschiedet

  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung sowie für Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

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