Kopflaus-Alarm

Dann darf Ihr Kind laut Infektionsschutzgesetz die Schule nicht besuchen.

Ein Kopflausbefall ist kein unlösbares Problem und keine schwere Erkrankung. Genau wie eine Erkältung sind Läuse aber sehr “ansteckend” und Klassenkameraden, Lehrerinnen, Familie oder Freunde können ebenfalls “infiziert” werden.

Im Normalfall darf Ihr Kind nach der einmaligen Behandlung mit einem wirksamen Mittel am folgenden Tag die Schule wieder besuchen. Eine schriftliche Bestätigung der Eltern über eine sachgemäße Behandlung reicht aus.

Wird der Kopflausbefall in der Schule jedoch zu einem Problem, muss ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Lausfreiheit vorgelegt werden.

Nähere Informationen zum Thema “Kopfläuse” finden Sie hier

http://www.kopflaus.info/links/einleitung/einleitung.html