Einschulung

Anmeldung zur Einschulung 2024

Sie erhalten bis Ende März über die Kindergärten der Stadt Langelsheim die Formulare zur Anmeldung.
Die ausgefüllten Anmeldeformulare mit evtl. notwendigen Nachweisen schicken Sie im Zeitraum vom 2. – 5. Mai 2023 an die Verwaltung der Schule - Glockenkamp 25, 38685 Langelsheim - (Einwurf in Briefkasten genügt).

Wenn Ihr Kind einen Kindergarten außerhalb der Stadt Langelsheim besucht, erhalten Sie die Anmeldeunterlagen postalisch.

Wenn Ihr Kind keinen Kindergarten besucht, muss die Schule den Sprachstand Ihres Kindes überprüfen. In diesem Fall bekommen Sie von der Schule einen Termin für die Anmeldung mitgeteilt. Das Kind ist dann zur Anmeldung mitzubringen.


Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung

Bitte melden Sie Ihr Kind an!

Eine Beratung/Entscheidung durch die Schulleitung erfolgt nach der Anmeldung erst im Frühjahr 2024.

Einschulung 2023

Der erste Elternabend findet statt

für den Standort Langelsheim: am Dienstag, 09.05.2023 um 19:00 Uhr

für den Standort Astfeld: am Donnerstag, 11.05.2023 um 19:00 Uhr

Wenn Sie an diesem Abend nicht teilnehmen können, erhalten Sie weitere Informaionen über unsere Einschulungsmappe, die nach dem Elternabend izur Abholung n der Schule für Sie bereit liegt.

Einschulung allgemeine Infos


Stichtag:


Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben oder beenden. Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung des Lebensalters der Tag der Geburt mitgezählt wird. Daher sind auch Kinder, die am 01. Oktober sechs Jahre alt werden, schulpflichtig!
Es gilt Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 1. Oktober des Einschulungsjahres ihren sechsten Geburtstag haben.

Vorzeitige Einschulung/ sog. Kann-Kinder:

Vorzeitig kann ein Kind eingeschult werden, wenn es die erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleiterin, aber erst im Juni 2019.

Zurückstellung:

Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr. Diese Entscheidung wird ebenfalls von der Schulleitung getroffen.

Flexible Einschulung
f
ür Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben:
Eltern dieser Kinder können die Einschulung um ein Jahr nach hinten verschieben. Es reicht die Einreichung einer formlosen schriftlichen Erklärung bis zum Stichtag 1. Mai
Nähere Informationen des Ministeriums finden Sie auf der Homepage des Ministeriums oder hier im Infoschreiben zum Download. [104 KB]

Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung:
ist für alle schulpflichtigen Kinder verpflichtend, auch wenn die Einschulung vorgezogen oder verschoben werden soll.

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