Schulelternrat
Der SER besteht aus den Vorsitzenden und den Stellvertretern aller Klassenelternschaften.
Der SER wählt für 2 Jahre für den Vorstand:
- 1 Vorsitzenden
- 1 Stellvertreter
Der SER wählt außerdem:
- Vertreter für Stadtelternrat
- Vertreter für Kreiselternrat
- Mitglieder für Gesamtkonferenz
- Mitglieder für Fachkonferenzen
- 4 Mitglieder und Stellvertreter für den Schulvorstand
Aufgaben des/ der Vorsitzenden
- Einberufen und Leiten von Sitzungen (mindestens zweimal im Jahr)
- Durchführung von Beschlüsse des SER
- Führen von Gesprächen mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichtes
- Information der Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
- Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
Der SER erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule gehört werden.